Übernachtungen in Hotel, Pension und Ferienwohnungen als Familienbesuch zu Weihnachten ist vom 23.12 bis 27.12.2020 zulässig

Übernachtungen in Hotel, Pension und Ferienwohnungen als Familienbesuch zu Weihnachten ist vom 23.12 bis 27.12.2020 zulässig

 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Corona-Steuerung CorS 3 Rechtsverordnung und Eingaben in Hannover gibt bekannt, dass die Anreise und Übernachtung in einem Hotel, Pension oder auch Ferienwohnung im Zusammenhang mit dem Familienbesuch zu Weihnachten möglich ist und das auch bereits am 23.12. oder bis zum 27.12.2020.

Es gilt zunächst das Grundprinzip, dass nur Übernachtungen zu einem notwendigen Zweck zulässig und touristische Übernachtungen ausgeschlossen sind. Gleichwohl ist die externe Übernachtung bei Familienbesuch zu Weihnachten (insbesondere bei räumlicher Enge) eine sinnvolle Alternative zulässig.