Beherbergungsverbot: Ministerpräsident Stephan Weil am 8. Oktober 2020: „Menschen, die aus Gebieten mit besonders vielen Corona-Infizierten kommen (mehr als 50/100.000 in 7 Tagen), dürfen vorerst leider nicht mehr zu touristischen Zwecken in Niedersachsen übernachten.“

Zu einem Beherbergungsverbot für Menschen, die aus Gebieten mit besonders vielen Corona-Infizierten kommen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil am 8. Oktober 2020: „Menschen, die aus Gebieten mit besonders vielen Corona-Infizierten kommen (mehr als 50/100.000 in 7 Tagen), dürfen vorerst leider nicht mehr zu touristischen Zwecken in Niedersachsen übernachten.“

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die folgende Fassung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 7. Oktober 2020

Die Verordnung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde am 8. Oktober 2020 veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 35/2020 (ab Seite 346)