Allgemeinverfügung vom 18.12.2020An welchen Orten gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung?
1. auf dem Gelände der unter 2. bis 9. genannten Wochenmärkte und weiterer Märkte während der jeweiligen Marktöffnungszeiten.
2. Wangerooge:
Vom 19.12.2020 bis 03.01.2021 täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr
– Zedeliusstraße
– Charlottenstraße vor den Supermärkten
– Strandpromenade
– Bahnhofstraße (von der Ecke Kapitän-Wittenberg-Str. bis Am alten Deich)
– Am alten Deich (von der Bahnhofstraße bis zu den Bahnschienen)