Offener Brief an Landrat und Bürgermeister zur Bebauung Richthofenstraße in Wangerooge (ehem. Rettungswache)
Offener Brief an Landrat und Bürgermeister zur Bebauung Richthofenstraße in Wangerooge (ehem. Rettungswache)
Sehr geehrter Herr Landrat Ambrosy, sehr geehrter Herr Bürgermeister Fangohr,
sozialen Wohnungsbau auf Wangerooge zu fördern ist richtig und lobenswert. Dies durch einen Block mit 10 Wohneinheiten in Flachdachbauweise in einem gewachsenen Wohngebiet zu versuchen ist falsch und widersinnig. Das Baugebiet besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern mit großzügigen Gärten, es ist ein Juwel auf Wangerooge. Sämtliche Eigentümer haben sich an den Bebauungsplan gehalten, dieser schreibt eine “offene Bauweise” und eine Bebauung von maximal 20% der Grundstücksfläche vor. Ein privater Bauherr könnte auf dem Grundstück maximal ein Zweifamilienhaus errichten. Der geplante Wohnblock (Inselbote: Schuhkarton) passt nicht zu den vorhandenen Einfamilienhäusern und überschreitet die Vorgaben des Bebauungsplans um mehr als das Doppelte. Im Falle einer Genehmigung können andere Bauträger, unter Hinweis auf die Gleichbehandlung, eine Genehmigung für ähnliche Wohnblöcke erstreiten.
Unter dem Deckmantel des sozialen Wohnungsbaus sollte ursprünglich eine “Befreiung” vom Bebauungsplan durch den Bauausschuss genehmigt werden, dabei ist ein avisierter Mietpreis von knapp 10.- Euro/m2 alles andere als sozial. Mittlerweile hat der Bauausschuss festgestellt, dass eine Befreiung rechtswidrig wäre, da der Bau den “Grundzügen der Planung” (§31 BauGB) widerspricht.
Der Versuch diesen Bebauungsplan, jetzt durch den Abschluss eines “städtebaulichen Vertrags” anstelle einer Befreiung auszuhebeln ist Augenwischerei und stellt (im juristischen Sinn) eine missbräuchliche Gestaltung dar.
Die Gemeinde wäre Vertragspartner eines mehr als zweifelhaften Vertrags und würde einen groben Verstoß gegen den von ihr selbst aufgestellten Bebauungsplan sanktionieren. Der Landkreis Friesland als Bauaufsichtsbehörde würde zudem sein eigenes Baugesuch (als Gesellschafter der Wohnbau Friesland) genehmigen.
Die Forderung des Inselboten, dass sich auch der Landkreis an den Bebauungsplan zu halten habe ist sachgerecht, und eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ein Bebauungsplan ist geltendes Recht, und das gilt für alle. Weder der Gemeinderat noch der Landkreis darf dieses Recht mit Tricks und unredlichen juristischen Winkelzügen aushöhlen.
Der Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses auf dem Gelände der Rettungswache wäre für Wangerooge die bessere Alternative. Als sozialer Wohnungsbau würde dies Familien mit Kindern zu Gute kommen, preisgünstiger Wohnraum für junge Familien ist Mangelware in Wangerooge. Dies würde ins Wohngebiet passen, das geltende Recht respektieren und einen unnötigen Streit vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Sieber
Mail: albrecht.sieber@yahoo.com
Fon: 04469.6539104