JUIST/ERD – Wie umgehen mit der Regelung, dass Zweitwohnungsinhaber samt Angehörigen, Freunden und Bekannten über Weihnachten/Jahreswechsel auf die Inseln dürfen…

 

JUIST/ERD – Wie umgehen mit der Regelung, dass Zweitwohnungsinhaber samt Angehörigen, Freunden und Bekannten über Weihnachten/Jahreswechsel auf die Inseln dürfen, der restliche Tourismus aber (außer Tagesgäste) nicht stattfinden darf. Dazu hatte sich nun Aurichs Landrat Olaf Meinen geäußert und auch Juists Bürgermeister Dr. Tjark Goerges ging auf der letzten Sitzung des Gemeinderates, die am Montagabend im „Haus des Kurgastes“ stattfand, ein.

Zur Kenntnis verlas Goerges dazu einen Brief, den der Landrat an einen besorgten Bürger als Antwort gesandt hatte. Er (Meinen) könne die Sorgen der insularen Vermieter gut nachvollziehen, allerdings habe die Landesregierung mit der derzeit geltenden Corona-Verordnung ausdrücklich nur die touristische Beherbergung und nicht die Nutzung von Zweitwohnungen durch die Eigentümer oder deren Angehörige untersagt. Eine Vermietung von Zweitwohnungen zur touristischen Nutzung sei aber ausdrücklich untersagt. „Leider hat der Landkreis Aurich keine rechtliche Handhabe, die Nutzung von Zweitwohnungen zu untersagen, sofern nicht gegen Entgelt vermietet wird“, so Olaf Meinen weiter. Derzeit sei auch nicht erkennbar, dass das Land in naher Zukunft hierzu eine andere Entscheidung treffen werde.

Das ist alles wenig befriedigend“, kommentierte der Juister Verwaltungschef den Brief. Mit der Problematik stehen die Inseln somit wieder alleine da. Er will dieses mit dem Ordnungsamt durchsprechen, in jedem Fall sollen Stichproben stattfinden. Da alle Zweitwohnungsinhaber bei der Gemeinde registriert sind, will die Gemeinde zudem einen Rundbrief an diese verschicken. Dieses sei nicht nur als Hinweis auf das Verbot der gewerbsmäßigen Vermietung zu touristischen Zwecken zu sehen, sondern auch als „Appell an die Vernunft“.