18.07.2025 Wangerooge: Hotelprojekt am Flughafen kann starten – Weichen für ehemaliges „Towerstübchen“ gestellt
18.07.2025 Wangerooge: Hotelprojekt am Flughafen kann starten – Weichen für ehemaliges „Towerstübchen“ gestellt
In der nicht-öffentlichen Ratssitzung am 16. Juli wurde der städtebauliche Vertrag mit Vertretern der RTLL Lewerenz Holding AG erneut verhandelt, vereinbart und dann schlussendlich auch direkt in der Sitzung unterzeichnet.
Die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag und den ersten Vorstellungen gehen bereits auf das Jahr 2019 zurück. Corona, baurechtliche Fragestellungen und einige Unwägbarkeiten haben das Projekt immer wieder ausgebremst. Im Juli 2024 kam es dann zu einem ersten Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der 35. RTLL Objekt GmbH und der Gemeinde Wangerooge. In der Zwischenzeit hat das Unternehmen auch das nebenstehende Grundstück erworben und möchte dieses für die Erweiterung des Hotelneubaus und für die Schaffung von Wohnraum für Angestellte nutzen – im Rahmen einer auf die aktuelle Planung abgestellten neuen Bauvoranfrage kam es dann zur Wiederaufnahme der Verhandlung über einen städtebaulichen Vertrag. „Es ist nicht immer einfach betriebswirtschaftliche Interessen eines zukünftigen Betreibers und die Inselinteressen unter einen Hut zu bringen.“ weiß Matthias Pöthe, Vorstand der RTLL Lewerenz Holding AG. „Umso wichtiger ist es uns ein gut abgestimmtes Projekt auf den Weg zu bringen, hinter dem dann nicht nur der Gemeinderat, sondern auch alle Insulanerinnen und Insulaner stehen können.“
„Auch seitens des Rates haben wir uns die Entscheidungen nicht leicht gemacht. Wir wissen um die Notwendigkeit von Hotelprojekten für die Insel, möchten aber zeitgleich auch für die Zukunft die Schaffung von Ferienwohnungen verhindern.“ erläutert Bärbel Herfel, Ratsvorsitzende. Im Rahmen einer Vorbesprechung und anschließenden Verwaltungsausschuss und Ratssitzung konnten dann am 16. Juli noch einige Formulierungen angepasst werden. Insgesamt sollen auf beiden Grundstücken als Vollhotel 134 Gästebetten in 62 Gästezimmern entstehen sowie 17 Wohnungen/Appartements, die vorrangig für die Mitarbeitenden des Hotels erstellt werden. Appartements, die temporär nicht für Mitarbeiter benötigt werden, können zu Gunsten der Flexibilität eines möglichen Betreibers im Suitenmodell temporär über den Hotelbetrieb vermietet werden. Die Erstellung von Eigentumswohnungen als Zweit- oder Ferienwohnung ist auf beiden Grundstücken ausgeschlossen. „Das war uns seitens des Rates bei den Verhandlungen besonders wichtig.“ So Ratsvorsitzende Herfel. Grundlegend kann man eine Veräußerung, auch eine Teilveräußerung von Einheiten nicht über Jahrzehnte ausschließen und insbesondere um marktwirtschaftlichen Trends Rechnung tragen zu können, wäre das auch keine verantwortungsbewusste Entscheidung.
Wichtig war es beiden Parteien eine Lösung zu finden, die auch betriebswirtschaftlich langfristig abbildbar ist. „Das Investitionsklima insgesamt ist in den letzten Jahren schlechter geworden und die Möglichkeiten auch aufgrund der weiter steigenden Baukosten immer eingeschränkter. Wir wollen dieses lang geplante Projekt aber umsetzen und hoffen sehr, dass wir nun richtig Fahrt aufnehmen können.“ so Matthias Pöthe
Entsprechend gibt es im Nachgang schon Möglichkeiten Teilveräußerungen vorzunehmen, immer an die Bedingung geknüpft, dass die Einheiten vollständig der Nutzung für den Hotelbetrieb dienen und keine anderweitige Nutzung als für ein Vollhotel zulässig ist.
Nach dem über einige Formulierungen in der nicht-öffentlichen Sitzung verhandelt worden war, wurde man sich zwischen Investor und Gemeinderat schnell einig. Mit 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung wurde der städtebauliche Vertrag angenommen und kurzer Hand neu abgetippt, ausgedruckt und direkt vor Ort unterschrieben.
„Wir freuen uns sehr, dass diese Verhandlung zu einem guten Abschluss gekommen sind und das Projekt nun an den Start gehen kann.“ so Rieka Beewen, Kurdirektorin. „Diese zusätzlichen Hotelbetten benötigen wir aus touristischer Sicht wirklich dringend und auch, dass sich die Ortseingangssituation am Flughafen positiv verändern wird, begrüßen wir als Kurverwaltung sehr.“
„Eine erneute Präsentation des Bauvorhabens für die Öffentlichkeit wird es sicherlich geben. Im städtebaulichen Vertrag festgehalten ist nun die GRZ von 0,56 und die GFZ von 0,96. Das ist immer noch eine sehr geringe Überschreitung zum Zielkonzept und den Entwürfen des zukünftigen Bebauungsplanes. Da hier aktuell noch altes Baurecht gilt, ist der städtebauliche Vertrag jedoch mehr als erforderlich geworden.“ erklärt die Gemeinde- und Kurverwaltung.
Text: Gemeinde Wangerooge