09.06.2023 Pressemitteilung LK Friesland: Hinweis der Bauaufsicht: Schottergärten nicht zulässig – klimafreundliche Gärten als Alternative
Pressemeldung Landkreis Friesland
Jever, 9. Juni 2023
Hinweis der Bauaufsicht: Schottergärten nicht zulässig – klimafreundliche Gärten als Alternative
Die Bauaufsicht des Landkreises Friesland informiert, dass gemäß Niedersächsischer Bauordnung alle Flächen auf einem Grundstück, die nicht überbaut oder für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind, Grünflächen sein müssen. Das diesjährige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Niedersachsen verdeutlicht nochmals, dass Schottergärten nicht zulässig sind. Der Landkreis Friesland empfiehlt als Alternative zu Schotterflächen, den eigenen Garten klimafreundlich zu gestalten und die Biodiversität zu fördern.
Bereits seit dem Inkrafttreten der Niedersächsischen Bauordnung 1973 regelt eine Vorschrift, dass nicht bebaute Flächen Grünflächen sein müssen. Seit 2012 ist dies im § 9 Absatz 2 enthalten und Schottergärten sind somit nicht gestattet. Das diesjährige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes verdeutlicht die Regelung nochmals und erläutert, dass Grünflächen naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen sind. Steinelemente sind somit möglich, entscheidend ist jedoch, dass diese einen geringen, untergeordneten Teil gegenüber der Grünfläche einnehmen. Insgesamt ist ein grüner Charakter des Gartens gefordert.
Es gilt somit die Pflicht zur Begrünung einer Fläche und jede Art von Versiegelung einer nicht bebauten Grünfläche, sei es durch Schotter, Kies oder Ähnlichem, ist nicht gestattet.
Die Bauaufsicht des Landkreises informiert über diese rechtlichen Vorgaben und weist auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten hin. Hierzu wird die Bauaufsicht auch entsprechende Informationen an Gartenbesitzerinnen und -besitzer verteilen, wenn erkennbar ist, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. „Wir setzen vorrangig auf Aufklärung und Information und darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich handeln und Gärten möglichst klimafreundlich und biodivers gestalten. Denn kahle Flächen ohne Pflanzen bieten Insekten keine Unterschlupfmöglichkeiten und keine Nahrung. Naturnahe und strukturreiche Gärten unterstützen dagegen den Erhalt der Artenvielfalt, da dort viele Tierarten Nahrung und Unterschlupf finden können“, so Jessica Holz, Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Friesland. Ein behördliches Einschreiten ist bei einem unzulässigen Ausmaß von Schotterflächen jederzeit möglich.
Schottergärten sind auch für den Klimawandel nachteilig: Steinflächen heizen sich bei starker Sonneneinstrahlung auf und speichern die Wärme. Die Verwendung von wasserundurchlässigen Folien unter dem Steinmaterial führt zu einer Versiegelung der Fläche. So kann Regenwasser nicht im Boden versickern und dem Grundwasser zugeführt werden, was wiederum zu einer erhöhten Auslastung des Entwässerungssystems führt. Im Gegensatz dazu sorgen Pflanzen durch Verdunstung und Schattenwurf für einen kühlenden Effekt auf die Umgebung und unversiegelte Flächen erhalten die natürlichen Bodenfunktionen wie die Grundwasserneubildung.
Schottergärten sind zudem nicht pflegleichter als naturnahe Flächen. Denn trotz eines Unkrautvlies unter dem Schotter lagern sich über die Zeit zwischen den Steinen Laubreste, Schmutz, Algen und Blütenstaub ab. Durch Wind und Vögel werden einzelne Samen auf die Schottergärten gebracht, wodurch es auch hier zu Pflanzenaufwuchs kommen kann.
Bei Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der unteren Bauaufsichtsbehörde unter bauen@friesland.de zur Verfügung.
**********************
Pressekontakt:
Nicola Karmires
Pressesprecherin
Landkreis Friesland
Lindenallee 1
26441 Jever