06.04.2024 Verbot von Ferienwohnungen durch den LK-Nordfriesland auf Sylt, Amrum und Föhr – wie sieht die Rechtslage auf Wangerooge aus?

06.04.2024 Verbot von Ferienwohnungen durch den LK-Nordfriesland auf Sylt, Amrum und Föhr - wie sieht die Rechtslage auf Wangerooge aus?

In den letzten Wochen gab es reichlich Meldungen in den Medien, dass das Bauamt des Landkreis Nordfriesland in Husum “illegale” Ferienwohnungen in seinem Landkreis, unteranderem auf den Nordfriesischen Inseln, Sylt, Amrum und Föhr, beabsichtig zu schließen. Meldungen zufolge seien auf Sylt beispielsweise ca. die Hälfte der dort befindlichen Ferienwohnungen illegal.

Gilt das nur für Nordfriesland, oder auch für Wangerooge? Warum sind diese Ferienwohnungen illegal?

Hintergrund sind Klagen von privaten Eigentümern von Dauerwohnraum auf Borkum und Binz auf Rügen aus dem Jahr 2013, die ihren Wohnraum in sogenannten WA-Gebieten (reinen Wohngebieten) erworben oder gebaut hatten und gegen das Vorhandensein von Ferienwohnungen in diesen WA-Gebieten geklagt, und von den zuständigen OVG`s in Schwerin und Lüneburg im Jahr 2014 Recht bekommen haben, dass Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten (WA) illegal sind.

Diese Urteile der OVG`s erlangten quasi eine bundesweite Gesetzeslage, die auch nicht mehr abänderbar ist.

Viele Kommunen im LK Nordfriesland haben auf diese OVG-Urteile jedoch nicht reagiert.

Anders die Verwaltung und Politik auf Wangerooge! Dort wurden alle Bebauungspläne in eine Neuplanung genommen, um diesen OVG-Urteilen Rechnung zu tragen.

Ein arbeitsreiches und für die kleine Insel Wangerooge zugleich kostspieliges Unterfangen.

Seit 2013, noch unter dem damaligen Bürgermeister Kohls, haben sich Rat und Verwaltung aufgemacht, zunächst den Flächennutzungsplan entsprechend zu aktualisieren, und parallel die Bebauungspläne entsprechend der OVG-Urteile anzupassen.

Dabei wurde auf der Basis der Erhebung des Status-Quo auf der Insel, überwiegend sogenannte “sonstige Sondergebiete” (SO) entwickelt, die entsprechend den Ausführungen der OVG-Urteile, Rechtssicherheit geben sollen.

Dies wurde von vielen Kommunen im LK Nordfriesland, unteranderem auf den Nordfriesischen Inseln Sylt, Amrum und Föhr unterlassen, was das Bauamt des LK-Nordfriesland in Husum nach 10 Jahren des Nichtstuns dieser Kommunen dazu veranlasst hat, einen Großteil dieser illegalen Ferienwohnungen zu schließen.

Aktuell wird auf Wangerooge in schon absehbarer Zeit, voraussichtlich im Spätsommer, der B-Plan 1 Rechtskraft erlangen. Weitere Pläne sind in Vorbereitung!

Der LK-Friesland, zuständig für Wangerooge, sah und sieht daher für Wangerooge offensichtlich zurzeit noch keinen Handlungsbedarf!

Auf Langeoog hat das zuständige Bauamt des LK-Wittmund vereinzelt schon reagiert.

Unabhängig von den Änderungen der Bebauungspläne auf Wangerooge wird es für die Eigentümer der Fewos auf Wangerooge nach Erlangen der Rechtssicherheit der Bebauungspläne notwendig sein, ihre Ferienwohnungen, sofern noch nicht geschehen, beim zuständigen Bauamt des LK-Friesland in Jever, auch als Ferienwohnungen genehmigen zu lassen!

Denn durch eine Änderung des Bundesbaurechts schon vor einigen Jahren, ist es bei Ferienwohnungen nicht ausreichend, diese nur dem Finanzamt gegenüber als Fewos anzumelden, es muss auch ein genehmigter Bauantrag der Ferienwohnung durch das Kreis- Bauamt erteilt worden sein, damit diese Ferienwohnungen legal sind!

Diese Angaben sind ohne Gewähr, eine rechtsverbindliche Auskunft für Wangerooge erteilt das Bauamt des LK-Friesland.