30.06.2022 Gesundheitsamt LK Friesland: Hinweise zur aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes

30.06.2022 Gesundheitsamt LK Friesland: Hinweise zur aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte beachten Sie folgende Hinweise zur aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung und weitere Informationen auch auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht, die ab heute gilt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei sog. Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests. 

 

Wesentliche Änderungen der Corona-Testverordnung des Bundes:

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem die Personen, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben somit unter anderem:

  • Kinder unter 5 Jahren (also bis zu ihrem fünften Geburtstag)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (wie Schwangere im ersten Trimester)
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucherinnen und Besucher, Behandelte bzw. Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken 
    • Entbindungseinrichtungen
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • Pflegende Angehörige

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Dies ist zum Beispiel wie folgt möglich: Bei Kleinkindern die Geburtsurkunde oder den Kinderreisepass vorzeigen, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber nachvollziehbar mitgeteilt. Hierfür kann das auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.

Bürgertest mit Eigenbeteiligung

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin unterstützt, so dass sich Personen bei diesen Tests mit 3 Euro beteiligen. Die Gebühr in Höhe von 3 Euro ist ab dem 30.06.2022 zu entrichten.

Das gilt bei:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (wie Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das ist zum Beispiel möglich durch Vorzeigen einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung oder der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. Nicola Karmires
Pressesprecherin

Landkreis Friesland
Fachbereich 10 – Zentrale Aufgaben, Wirtschaft, Finanzen und Personal
Sachgebiet Kreistagsbüro und Pressestelle
Lindenallee 1
26441 Jever